Mit Entscheid vom 15. November 2013 trat das Bundesamt für Migration (BFM), das heutige Staatssekretariat für Migration (SEM), auf sein Gesuch nicht ein und wies ihn aus der Schweiz weg. Es ordnete an, dass er die Schweiz am Tag nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung verlassen müsse und informierte ihn, dass er ansonsten in Haft und unter Zwang in seinen Heimatstaat zurückgeführt werden könne. Am 3. Dezember 2013 erwuchs dieser Entscheid in Rechtskraft. Am 28. März 2013 bereits verschwand der Antragsgegner aus der ihm zugewiesenen Unterkunft. Am 21. März 2017 wurde er ein erstes Mal im Rahmen des Dublin-Abkommens aus Frankreich in die Schweiz überführt.