3.1 Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Antragsgegner am 4. Februar 2013 in der Schweiz ein Asylgesuch stellte. Offensichtlich hielt er sich schon vorher unter einem anderen Namen, C.________, in der Schweiz auf, da die Genfer Behörden am 31. Januar 2013 gegen ihn einen Strafbefehl wegen illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt in der Schweiz erliessen. Mit Entscheid vom 15. November 2013 trat das Bundesamt für Migration (BFM), das heutige Staatssekretariat für Migration (SEM), auf sein Gesuch nicht ein und wies ihn aus der Schweiz weg.