Beim Ausreisegespräch betreffend Vollzug der Wegweisung vom 3. August 2018 erklärte er, dass er nicht in seine Heimat ausreisen, hingegen die Schweiz verlassen werde. Nachdem er in der Folge zuerst in Bern, dann in Solothurn von der Polizei aufgegriffen wurde, wurde er am 8. August 2018 wieder nach Zug gebracht. Das AFM ersuchte das SEM am 7. August 2018 um Vollzugsunterstützung, welches seinerseits die tunesischen Behörden um Abklärung der Identität des Ausländers bat. Am 28. August 2018 tauchte er wieder unter. Am 26. Februar 2019 teilte das SEM dem AFM mit, dass die tunesischen Behörden ihn als A.________ identifiziert und ihn als eigenen Staatsangehörigen anerkannt hätten;