Trotz Aufforderung, sich beim Amt für Migration des Kantons Zug (AFM) zu melden, erschien er nicht und tauchte wieder unter. Die nächste Wiederaufnahme von A.________ aus Frankreich erfolgte am 30. Juli 2018. Erneut meldete er sich nicht beim AFM. Am 1. August 2018 wurde er von der Stadtpolizei Zürich kontrolliert, verhaftet und wegen rechtswidrigen Aufenthalts verzeigt. Anschliessend wurde er nach Zug überführt. Beim Ausreisegespräch betreffend Vollzug der Wegweisung vom 3. August 2018 erklärte er, dass er nicht in seine Heimat ausreisen, hingegen die Schweiz verlassen werde.