Am 28. März 2013 verschwand er ohne Abmeldung. Am 24. Juni 2013 trat das Bundesamt für Migration (heute Staatssekretariat für Migration SEM) auf das Asylgesuch nicht ein in der Annahme, dass Frankreich für den Ausländer zuständig sei. Nach Wiederaufnahme des Verfahrens trat das SEM mit Entscheid vom 15. November 2013 wiederum nicht auf das Asylgesuch von A.________ ein und wies ihn aus der Schweiz weg. Dieser Entscheid wurde am 3. Dezember 2013 rechtskräftig. Am 21. März 2017 wurde er gestützt auf das Dublin-Abkommen von Frankreich nach Zürich überführt. Trotz Aufforderung, sich beim Amt für Migration des Kantons Zug (AFM) zu melden, erschien er nicht und tauchte wieder unter.