A. A.________, geboren am 17. Juli 1985, reiste nach eigenen Angaben am 3. Februar 2013 illegal in die Schweiz ein und stellte in der Folge unter dem Namen B.________ ein Asylgesuch. Für die Dauer des Verfahrens wurde er dem Kanton Zug zugewiesen. Mit Genfer Strafbefehl vom 31. Januar 2013 wurde er unter dem Namen C.________, geboren 6. Juli 1985, wegen Verletzung der ausländergesetzlichen Bestimmungen (illegale Einreise, illegaler Aufenthalt) mit 30 Tagessätzen à Fr. 30.-- gebüsst. Am 28. März 2013 verschwand er ohne Abmeldung.