6. Mitteilung an den Beschwerdeführer (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an den Gemeinderat Baar, an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug sowie z.K. an das Bundesamt für Strassen, Bern. Zug, 31. August 2020 Im Namen der VERWALTUNGSRECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende Der Gerichtsschreiber versandt am Urteil V 2020 15