Die Beurteilung der Beschwerde erfolgt auf dem Zirkulationsweg gemäss § 29 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes (GO VG; BGS 162.11). 2. Vorab ist über das Ausstandsbegehren des Beschwerdeführers zu befinden. Er verlangt, der Präsident des Verwaltungsgerichts, Dr. iur. Aldo Elsener, solle wegen Befangenheit in den Ausstand treten. Der Beschwerdeführer erklärt gleichzeitig, an Stelle von Dr. iur. Aldo Elsener "beauftrage er den dienstältesten Verwaltungsrichter Oskar Müller".