Es sei in der Albisstrasse 1 bis 25 Baar ein Geschwindigkeitskontroll-Blitzlicht-Apparat innert 30 Tagen aufzustellen. Zudem erhöhte der Beschwerdeführer seine bereits gestellte Umtriebs-, Untersuchungs- und Prozesskostenentschädigungsforderung von Fr. 25'000.– auf Fr. 35'000.–. Das Verwaltungsgericht erwägt: