Entgegen der Annahme des Beschwerdeführers sei mit einer wesentlichen Verkehrsverlagerung infolge der Ausgestaltung und Markierung der Früebergstrasse mit einer Kernfahrbahn nicht zu rechnen. Auch wenn die Markierung einer Kernfahrbahn – d.h. kein Mittel- und keine seitlichen Fahrbahnstreifen, dafür nur je ein seitlicher Fahrradstreifen pro Richtung – optisch zu einer Verschmälerung der Fahrbahn und dadurch zu einer langsameren und rücksichtsvolleren Fahrweise führe, werde sich der Strassenverkehr offenkundig nicht wesentlich auf umliegende Strassen verlagern.