B. Mit Schreiben vom 6. April 2020 erhob A.________, Baar, Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Anträgen: 1. Es sei die Verkehrsanordnung Kernfahrbahn Früebergstrasse Baar innert zehn Tagen von Amtes wegen zwingend vollumfänglich aufzuheben, unter Berücksichtigung einer Neuausarbeitung der dringenden Verkehrsberuhigung für das Gesamtquartier, insbesondere der Albisstrasse von Mühlegasse bis vor das Bahngleisviadukt Neugasse. 2. Es sei von Amtes wegen eine Neubeurteilung des gesamten Quartiers Mühlegasse beginnend von Baar Oberdorf bis zur Früebergstrasse und Neugasse vorzunehmen. 3. Es sei aufschiebende Wirkung für die