- Ab Bachdurchlass Mühlebach bis Abzweigung Aberenrain, aufgrund der in diesem Bereich zu schmalen Fahrbahn, nur einseitiges Anbringen der Bodenmarkierung 'Radstreifen' (6.09 SSV), auf der nord- bzw. bergwärts führenden Fahrspur. Die Markierungen sind auf dem Signalisations- und Markierungsplan 51-1101 vom 3. März 2020 ersichtlich, der im Gemeindehaus an der Rathausstrasse 6, 6340 Baar, während 30 Tagen ab 13. März 2020 zur Einsicht aufliegt. Die Verkehrsanordnung tritt nach erfolgter Publikation und Signalisation in Kraft. Widerhandlungen gegen die Verkehrsanordnung werden nach Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 SVG geahndet.