Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Baar erlässt deshalb folgende Verkehrsanordnung: - Einrichtung der Kernfahrbahn im Abschnitt Neugasse bis Bachdurchlass Mühlebach, mittels beidseitigem Anbringen der Bodenmarkierung 'Radstreifen' (Markierung 6.09 SSV). - Ab Bachdurchlass Mühlebach bis Abzweigung Aberenrain, aufgrund der in diesem Bereich zu schmalen Fahrbahn, nur einseitiges Anbringen der Bodenmarkierung 'Radstreifen' (6.09 SSV), auf der nord- bzw. bergwärts führenden Fahrspur.