"Auf der Früebergstrasse wird eine Kernfahrbahn eingeführt. Es wird in beiden Richtungen ein Radstreifen markiert und aufgrund der zu schmalen Restfahrbahnbreite auf die Markierung einer Mittellinie verzichtet. Dadurch erhalten die Radfahrenden eine eigene Spur mittels Radstreifen, was optisch mehr Raum für den Zweiradverkehr schafft und die Früebergstrasse für den Langsamverkehr aufwertet. Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Baar erlässt deshalb folgende Verkehrsanordnung: - Einrichtung der Kernfahrbahn im Abschnitt Neugasse bis Bachdurchlass Mühlebach, mittels beidseitigem Anbringen der Bodenmarkierung 'Radstreifen' (Markierung 6.09 SSV).