Und zweitens sind die Aspekte "Organisation / Struktur / Personen mit Funktionen" und "Ressourcen" derart nahe verwandt, dass sich selbst die Zuschlagsempfängerin dazu veranlasst sah, diese beiden Aspekte unter dem von ihr gewählten Titel "Ressourcen ¦ Organisation ¦ Struktur" in einem abzuhandeln. Mit anderen Worten gelangte die Zuschlagsempfängerin damit mühelos zu 6 entscheidenden Punkten, Urteil V 2020 14 17 währenddem gleichzeitig die Beschwerdeführerin, weil ihr zu Unrecht vorgeworfen wurde, beide Aspekte nicht behandelt zu haben, diesbezüglich leer ausging.