Diese Erkenntnis wird verstärkt, wenn man sich vor Augen führt, dass die Zuschlagsempfängerin beim Thema 4 unter dem Aspekt "Ressourcen" weitere 3 Punkte (die Beschwerdeführerin keine) ergattern konnte. Erstens ist nicht festzustellen, was die Zuschlagsempfängerin unter diesem Aspekt mehr oder besser ausgeführt haben sollte als die Beschwerdeführerin. Und zweitens sind die Aspekte "Organisation / Struktur / Personen mit Funktionen" und "Ressourcen" derart nahe verwandt, dass sich selbst die Zuschlagsempfängerin dazu veranlasst sah, diese beiden Aspekte unter dem von ihr gewählten Titel "Ressourcen ¦ Organisation ¦ Struktur" in einem abzuhandeln.