4.4 Zum Thema 3 "Bemusterung der sichtbaren Bauteile" machte die Beschwerdeführerin letztlich verfahrensmässige Ausführungen, zeigte jedoch den Weg der Bemusterung nicht genügend auf. Die Zuschlagsempfängerin hingegen äusserte sich auch hinsichtlich der qualitätsmässigen Aspekte und bot an, alle Apparate, die in Betrieb besichtigt werden müssen, selber zu organisieren und provisorisch in Betrieb zu nehmen. Urteil V 2020 14 15 Das trug aus Sicht der Vergabestelle der Zuschlagsempfängerin auf für das Gericht nachvollziehbare Weise 5 Punkte, hingegen der Beschwerdeführerin bloss 2 Punkte (bei maximal 6 Punkten) ein.