Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Auftragsanalyse erfolgte mit fachmännischer (Mit- )Beurteilung durch die D.________ GmbH. Sie wurde in einer separaten Matrix mit stichwortartigen Bemerkungen zu den jeweiligen Auftragsanalysen zusammengefasst. Gemäss den Angaben der Vergabestelle standen der D.________ GmbH dabei einzig die eingegangenen Offerten ohne Honorar und Referenzangaben zur Verfügung. 4.2 Zum Thema 1 "Interesse am Projekt & Beitrag" machte die Beschwerdeführerin klar ausführlichere und konkretere Aussagen und erhielt hierfür zweifellos zu Recht mehr Punkte als die Zuschlagsempfängerin (maximal 6 Punkte, Beschwerdeführerin: 5 Punkte, Zuschlagsempfängerin: 1 Punkt).