Das Bundesgericht habe wiederholt auch Preiskurven als noch zulässig bezeichnet, die ähnlich flach verliefen wie die vorliegende, wenn dem Preis ein massgebliches Gewicht zukomme. Auch der Gemeinderat Baar äusserte sich in seiner Duplik noch einmal zur Bewertung der Auftragsanalyse. Auf diese Ausführungen ist – soweit erforderlich – in den Erwägungen einzugehen. G. Die Beschwerdeführerin reichte am 11. Juni 2020 eine weitere Stellungnahme ein. Auf die Ausführungen darin ist – soweit erforderlich – in den Erwägungen einzugehen. Das Verwaltungsgericht erwägt: Urteil V 2020 14 6