Dies vor dem Hintergrund, dass es sich um einen komplexen Vergabegegenstand handle mit Einbezug bestehender und denkmalgeschützter Bausubstanz und dass im Bereich von Planerleistungen für die Beurteilung der Angebote neben dem Preis für die angebotenen Leistungen auch qualitative Kriterien eine bedeutende Rolle spielten. Gemäss gängiger Praxis hätte der Preis bei dieser Vergabe auch tiefer, im Bereich zwischen 20 bis 30 %, gewichtet werden können. Zu bemerken bleibe, dass auch bei Verwendung der hier nicht massgeblichen Zürcher Methode gerundet beim Preis 42 Punkte für die Zuschlagsempfängerin resultierten.