Es gebe eine Vielzahl von Möglichkeiten zur punktemässigen Bewertung der offerierten Preise. So habe das Bundesgericht im Zusammenhang mit dem Preiskriterium verschiedene Bewertungsformeln als zulässig erachtet, sofern dem Preis mit der Gewichtung im Ergebnis genügend Bedeutung zukomme. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei zudem bei der Beurteilung der Frage, ob das Zuschlagskriterium Preis gemäss der ihm zugeschriebenen Gewichtung berücksichtigt worden sei, die konkrete Punktezuteilung in ein Verhältnis zu den Punktezuteilungen bei den übrigen Kriterien zu setzen.