Der Gemeinderat Baar führte aus, die Beurteilung und Bewertung sei nach den folgenden Zuschlagskriterien erfolgt: Schlüsselperson Projektleiter Elektroingenieur 20 %, Auftragsanalyse 30 % und Preis 50 %. Die Ausschreibung habe transparent die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung enthalten. Die Bewertung sei aufgrund der definierten Zuschlagskriterien und einer gerechtfertigten, auf alle Anbieter gleich angewendeten Bewertungssystematik erfolgt. Allfällige Vorbehalte gegen die definierten Zuschlagskriterien mit Gewichtung hätte die Beschwerdeführerin direkt auf die Ausschreibung hin rügen müssen.