D. Mit Vernehmlassung vom 14. April 2020 (Eingang beim Verwaltungsgericht am 17. April 2020) stellte der Gemeinderat Baar folgende Anträge: "1. Die Beschwerde vom 2. April 2020 sei abzuweisen und es sei die Rechtmässigkeit der Zuschlagsverfügung vom 24. März 2020 zu bestätigen. 2. Es sei die vorläufig und vorsorglich erteilte aufschiebende Wirkung der Beschwerde aufzuheben und der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin."