{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-07-01", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2020-14_2020-07-01.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2020_14_5725904a692227324825c1f1a293ecde2bd79d57ad1a0314d3c622be85a5a5638c88dabbbc40aeb4e6254ab2eece2d013bdce299b6053cabc47ee619f81f95c0?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde2bd79d57ad1a0314d3c622be85a5a5638c88dabbbc40aeb4e6254ab2eece2d013bdce299b6053cabc47ee619f81f95c0&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2020_14", "Checksum": "67533109f10ffc8d87b4e27995a333bb"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2020 14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 01.07.2020 V 2020 14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. 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Wie werden die sichtbaren\nBauteile (Abdeckungen von Schlaufdosen, WLAN, Decta Anschlüsse etc.), die vom\nElektroingenieur projektiert werden, bemustert? 4. Erstellen Sie ein Vorgehenskonzept in\nBezug auf den zu leistenden Auftrag (Situation erfassen, Chancen, Risiken, kritische\nErfolgsfaktoren, Ablaufkoordination und Termine). Verfassen Sie eine Stellungnahme zum\nUmgang mit Ressourcen in Bezug auf den zu leistenden Auftrag. Darin wird die\nOrganisation und Struktur des Planers mit Nennung der für die Vertragserfüllung\nvorgesehenen Personen und deren Funktion dargestellt.\"\n\nDie Bewertung des Zuschlagskriteriums Auftragsanalyse erfolgte mit fachmännischer (Mit-\n)Beurteilung durch die D.________ GmbH. Sie wurde in einer separaten Matrix mit\nstichwortartigen Bemerkungen zu den jeweiligen Auftragsanalysen zusammengefasst.\nGemäss den Angaben der Vergabestelle standen der D.________ GmbH dabei einzig die\neingegangenen Offerten ohne Honorar und Referenzangaben zur Verfügung.\n\n4.2 Zum Thema 1 \"Interesse am Projekt & Beitrag\" machte die Beschwerdeführerin\nklar ausführlichere und konkretere Aussagen und erhielt hierfür zweifellos zu Recht mehr\nPunkte als die Zuschlagsempfängerin (maximal 6 Punkte, Beschwerdeführerin: 5 Punkte,\nZuschlagsempfängerin: 1 Punkt).\n\n4.3 Auf das Thema 2 \"Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz\" nahm die\nBeschwerdeführerin da und dort Bezug, tat dies aber weniger konsistent und überzeugend\nals die Zuschlagsempfängerin mit ihren konkreteren Ausführungen und Bezügen, wofür\nLetztere 4 und die Beschwerdeführerin 2 Punkte bei maximal möglichen 6 Punkten\nzugesprochen erhielt, was nachvollziehbar erscheint und nicht zu bemängeln ist.\n\n4.4 Zum Thema 3 \"Bemusterung der sichtbaren Bauteile\" machte die\nBeschwerdeführerin letztlich verfahrensmässige Ausführungen, zeigte jedoch den Weg\nder Bemusterung nicht genügend auf. Die Zuschlagsempfängerin hingegen äusserte sich\nauch hinsichtlich der qualitätsmässigen Aspekte und bot an, alle Apparate, die in Betrieb\nbesichtigt werden müssen, selber zu organisieren und provisorisch in Betrieb zu nehmen.\n\nUrteil V 2020 14\n15\n\nDas trug aus Sicht der Vergabestelle der Zuschlagsempfängerin auf für das Gericht\nnachvollziehbare Weise 5 Punkte, hingegen der Beschwerdeführerin bloss 2 Punkte (bei\nmaximal 6 Punkten) ein.\n\n4.5 Beim Thema 4 \"Vorgehenskonzept, Organisationsstruktur\" konnten mit 12 doppelt\nso viele Punkte erzielt werden wie je bei den Themen 1 bis 3. Der Zuschlagsempfängerin\nwurden 11 Punkte zugeteilt, während die Beschwerdeführerin 4 Punkte erhielt. Das\nThema 4 ist in vier Unterkriterien bzw. Aspekte aufgeteilt. Dabei ist es offensichtlich so,\ndass pro Aspekt bei optimaler Beantwortung (die Bewertungsmatrix der D.________\nGmbH bezeichnet dies mit \"- Ja / - Spezifische Beantwortung\") 3 Punkte vergeben\nwurden. Behandelte eine Anbieterin einen Aspekt gar nicht, gab es 0 Punkte (\"- Nein\"). Im\nFalle einer suboptimalen Beantwortung wurden entweder 1 oder 2 Punkte zugeteilt.\n\n4.5.1 Die Vergabestelle hat die Beantwortung des Aspekts \"Chancen / Risiken / kritische\nErfolgsfaktoren\" sowohl durch die Zuschlagsempfängerin als auch durch die\nBeschwerdeführerin als optimal bezeichnet und beide Anbieterinnen dafür offenbar mit 3\nPunkten belohnt, was gerechtfertigt erscheint.\n\n4.5.2 Den Aspekt \"Ablaufkoordination / Termine\" behandelte die Beschwerdeführerin im\nVerhältnis zu der Zuschlagsempfängerin allgemeiner, während Letztere konkrete\nAussagen gemacht hat. Dass dies die Vergabestelle bei der Beschwerdeführerin mit \"- Ja /\n- Sehr schematisch\", bei der Zuschlagsempfängerin hingegen mit \"- Ja / - Spezifische\nBeantwortung bis VP\" qualifiziert hat, ist daher nicht zu bemängeln. Dies hat bei der\nBeschwerdeführerin offenbar zu 1 Punkt, bei der Zuschlagsempfängerin zu 2 Punkten\ngeführt.\n\n4.5.3 Beim Aspekt \"Organisation / Struktur / Personen mit Funktionen\" gab die\nVergabestelle der Zuschlagsempfängerin die Maximalnote, während sie diesen Aspekt bei\nder Beschwerdeführerin als nicht behandelt (\"- Nein\") bezeichnete. Die Vergabestelle\nbegründet das damit, die von der Beschwerdeführerin vorgenommene Darstellung der\nOrganisation und Struktur sei nicht projektspezifisch erfolgt, sondern die fragliche Seite\nerscheine als nicht auf das Projekt adaptiertes Organigramm. Dabei sei insbesondere\nauch keine Stellungnahme zum Umgang mit Ressourcen in Bezug auf den zu leistenden\nAuftrag erfolgt. Dem ist zu widersprechen. Die Darstellung auf Seite 6 der Auftragsanalyse\nder Beschwerdeführerin trägt den Obertitel \"+ Organisation & Infrastruktur\". Auf der linken\nSeite enthält sie den Randtitel \"Projektorganisation\". Rechts davon ist das Planungsteam\n\nUrteil V 2020 14\n16\n\n"}