Überdies ist anzumerken, dass es grundsätzlich nicht darauf ankommen kann, ob der Cannabis als "Betäubungsmittel" oder zur Behandlung einer Lungenkrankheit verwendet wird. Selbst wenn man den Behauptungen des Beschwerdeführers Glauben schenken wollte und der Konsum – als solcher hat entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers auch der Gebrauch im Rahmen einer Selbsttherapie zu gelten – zu therapeutischen Zwecken erfolgte, war die Menge an konsumiertem Cannabis derart hoch, dass man ohne Weiteres zum Schluss kommen kann, dass eine Sucht-Tendenz bzw. ein Drogenproblem – ungeachtet des Motivs für die Verwendung – bestand und deshalb bzw. aufgrund feh-