einer extremen Reduktion der Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers, wie sie dieser geltend macht, nicht mehr die Rede sein konnte bzw. kann. Der unterzeichnete Arzt empfahl dem Beschwerdeführer sodann eine Fortsetzung der Inhalations-Therapie mit Symbicort. Die vom Beschwerdeführer geltend gemachte wundersame Verbesserung der Lungenfunktion durch die selbstverordnete Inhalationstherapie mit Cannabis ist denn auch in keiner Weise belegt.