konsumiert bzw. sein Cannabiskonsum sei lediglich seiner Lungentherapie geschuldet, als blosse Schutzbehauptung zu werten. Schliesslich sei es zwar zu begrüssen, dass der Beschwerdeführer Bereitschaft zu einer Haaranalyse signalisiere, es mute aber gleichzeitig etwas sonderbar an, habe er doch weder gegenüber der Polizei noch dem Regierungsrat ein derartiges "Angebot" gemacht, obwohl diese ihn zur Einreichung eines fachärztlichen Gutachtens aufgefordert hätten. Zur Gutachtensfrage habe er sich denn auch nie geäussert.