Zu einer Haaranalyse sei der Beschwerdeführer selbstverständlich bereit. Die angebliche Veränderung des Beschwerdeführers Mitte 2016 wäre höchstens eine Reaktion auf den Terror seiner Frau gewesen. D. Den von ihm verlangten Kostenvorschuss von Fr. 1'500.– bezahlte der Beschwerdeführer (ratenweise) fristgerecht.