Nachdem der Regierungsrat klar erkannt habe, dass von Gewalttätigkeit des Beschwerdeführers keine Rede sein könne, und die Anschuldigungen der Ehefrau des Beschwerdeführers somit als Lügen enttarnt seien, könne auch nicht ernsthaft gestützt auf die erwähnte vage Aussage beim Beschwerdeführer ein Gefährdungspotential verortet werden. Dagegen spreche auch, dass der Beschwerdeführer seit seiner angeblichen Veränderung im Jahr 2016 bis heute nie gewalttätig geworden sei. Der Beschwerdeführer sei auch kein Kiffer (gewesen). Es stimme nicht, dass er vor seiner Heirat oder bis Mitte 2016 Cannabis als Betäubungsmittel konsumiert habe.