mit einhergehend ein Verdacht auf eine Selbst- oder Drittgefährdung durch den Waffenerwerb. In diesem Zusammenhang würden auch die Aussagen der langjährigen Ehefrau von A.________, wonach die Eheprobleme im Juli 2016 begonnen hätten, weil sich ihr Ehemann "total verändert habe", möglicherweise eine besondere Bedeutung erlangen. Auch die Zuger Polizei habe denn – zumindest konkludent – auf eine mögliche Suchterkrankung von A.____