Gegen die Verfügung vom 28. März 2019 erhob A.________ am 10. April 2019 Einsprache und verlangte die Ausstellung des Waffenerwerbsscheins sowie die Herausgabe der beschlagnahmten Waffen. Mit Schreiben vom 16. Mai 2019 lud die Zuger Polizei A.________ dazu ein, über sich ein fachpsychologisches Prognosegutachten anfertigen zu lassen. Die entsprechende Einverständniserklärung und der Einzahlungsschein für die Begleichung des Kostenvorschusses (Fr. 1'900.–) wurden beigelegt. Nachdem A.______