__ müsse davon ausgegangen werden, dass er keinen sorgfältigen Umgang mit Waffen (mehr) gewährleisten könne. Es erscheine sachgerecht zu verlangen, dass Personen, die vom Waffengesetz erfasste Gegenstände besitzen wollten, sich als besonders zuverlässig erweisen würden. Diese Zuverlässigkeit müsse A.________ – insbesondere aufgrund seiner Eintragungen im Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister und der Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz – aberkannt werden. Zudem sei wegen der begangenen Tätlichkeit und Sachbeschädigung, obschon ein Strafantragsrückzug vorgelegen habe, von einer gewissen Gefährlichkeit auszugehen.