Im Übrigen ist ja wirklich nicht davon auszugehen, dass die Bauherrschaft einen Parkplatz erstellt, der gar nicht benützt werden kann. Es ist somit festzustellen, dass der geplante Besucherparkplatz den Normen entspricht und in Nachachtung von § 8 der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen die Sicherheit gewährleistet.