Es trifft zu, dass in Senkrechtparkfelder in der Regel vorwärts – und nicht wie im Parkierungskonzept vorgesehen rückwärts – eingefahren wird. Es ist allerdings nicht untersagt, rückwärts einzuparkieren; wie vorstehend erwähnt, sind die VSS-Normen zudem nicht starr anzuwenden. Ein Rückwärts-Manöver in den Besucherparkplatz ist zudem nicht mit Gefahren verbunden; es bestehen lediglich fünf weitere Parkplätze, und das Verkehrsaufkommen ist gering.