Die maximale Längsneigung für ungedeckte Rampen einer Parkierungsanlage der Komfortstufe A beträgt 15 % (VSS- Norm SN 640 291a, Tabelle 11). In Übereinstimmung mit den Richtwerten für die Gestaltung von Grundstückzufahrten gemäss der VSS-Norm SN 40 050 beträgt das Gefälle auf einer Länge von 21,83 m 14,5 % und innerhalb der letzten 5 m bis zum Strassenrand des H.________-wegs 5 %. Das Parkierungskonzept zeigt plausibel auf, wie sich das Parkieren auf dem Besucherparkplatz sowie die Wegfahrt von diesem gestaltet. Urteil V 2020 12 22