Gemäss § 14 Abs. 1 des Parkplatzreglements haben die Parkplätze und die Verkehrsflächen eine ausreichende Grösse gemäss VSS-Normen aufzuweisen. Es existiert eine Norm des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) über die Anordnung und Geometrie von Parkierungsanlagen (SN 640 291a), welche als fachmännische Richtlinie in der Praxis starke Beachtung findet (VGer ZH VB.2014.00540 vom 21. Mai 2015 E. 6.2). Diese Norm gilt für Parkierungsanlagen für Personenwagen und Lieferwagen mit einem Gewicht bis 3,5 Tonnen. Sie gilt für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund.