Paragraf 15 Abs. 1 des Parkplatzreglements der Gemeinde Steinhausen bestimmt hinsichtlich der Lage, Anordnung und Gestaltung von Parkplätzen, dass diese zusammengefasst und überbauungs- und verkehrsgerecht angeordnet werden sollen. Nach Möglichkeit sind sie in die Bauten zu integrieren. Angrenzende Fussgängerbereiche und Gehwege sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Gemäss § 14 Abs. 1 des Parkplatzreglements haben die Parkplätze und die Verkehrsflächen eine ausreichende Grösse gemäss VSS-Normen aufzuweisen.