3.5 3.5.1 Zu prüfen bleibt sodann, ob der vorgesehene Besucherparkplatz den baurechtlichen bzw. verkehrssicherheitsrechtlichen Anforderungen standhält. Nicht umstritten ist, dass für dieses Bauvorhaben gemäss §§ 6 und 7 des Parkplatzreglements der Gemeinde Steinhausen ein Besucherparkplatz vorzusehen ist. Urteil V 2020 12 21 3.5.2 Paragraf 8 der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen sieht vor, dass Bauten und Anlagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik zu erstellen und zu unterhalten sind. Sie haben unter anderem die Sicherheit von Menschen, Tieren und Sachen zu gewährleisten.