Beurteilung der Frage, ob das streitgegenständliche Baugesuch bewilligt werden kann, von Relevanz ist, ist jedoch – wie bereits ausgeführt – nicht ersichtlich. Der Gemeinderat Steinhausen hatte als Baubewilligungsbehörde darüber zu befinden, ob das Baugesuch den Vorschriften des öffentlichen Rechts entspricht. Der Regierungsrat hat in diesem Zusammenhang insbesondere eine rechtsgenügliche Erschliessung von GS F.________ bejaht. Dies wurde von der Beschwerdeführerin bezeichnenderweise auch nie bestritten.