3.3 3.3.1 Die Beschwerdeführerin erhebt den Vorwurf, die Vorinstanz habe den Untersuchungsgrundsatz, eine wesentliche Verfahrensvorschrift im Sinne von § 63 Abs. 1 Ziff. 4 VRG und den verfassungsmässig geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör Urteil V 2020 12 19