Erst beim Ausbau sind die für die betreffenden Strassenkategorien geltenden Vorschriften einzuhalten. Auch wäre erst bei der Verbreiterung des H.________-wegs und der Erstellung eines Trottoirs der erforderliche Mindestabstand von 4 m gemäss § 17 Abs. 1 lit. b GSW nicht mehr eingehalten. Die Koordinationsfrage würde sich somit erst stellen, wenn ein konkretes Strassenausbauprojekt bereits beschlossen worden wäre.