RPG nicht fallen gelassen. Nach der Rechtsprechung genügt folglich noch nicht, dass verschiedene Verfahren ein und dieselbe Anlage betreffen; erforderlich ist ein enger Sachzusammenhang zwischen den verschiedenen Bewilligungen und den anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften (René Wiederkehr, Ausgewählte Fragen der Koordinationspflicht nach Art. 25a RPG aus Sicht der Praxis, in: AJP 2015 S. 600 und 603).