Schliesslich habe der Gemeinderat Steinhausen per 8. April 2019 über das Baugesuch und die Einsprache entschieden und diese Entscheide den Parteien koordiniert eröffnet. Der Gemeinderat Steinhausen habe nicht über die Qualifizierung des H.________-wegs als Erschliessungsstrasse oder Grundstückzufahrt entscheiden müssen, sondern ob GS F.________ genügend erschlossen sei. Die von der Beschwerdeführerin angerufenen bundesrechtlichen und kantonalen Koordinationsnormen seien nicht verletzt worden. Die Gemeinde Steinhausen lässt ausführen, es habe in der Sache nichts zu koordinieren gegeben, da es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handle.