Der Regierungsrat wendet dazu ein, in Nachachtung ihrer Koordinationspflicht habe die Gemeindebehörde das streitgegenständliche Baugesuch entgegengenommen und ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage durchgeführt. Soweit erforderlich seien die kantonalen Behörden wie zum Beispiel die Denkmalpflege einbezogen worden. Schliesslich habe der Gemeinderat Steinhausen per 8. April 2019 über das Baugesuch und die Einsprache entschieden und diese Entscheide den Parteien koordiniert eröffnet.