Die Baubehörde prüft das Baugesuch auf die Übereinstimmung mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts. Sie entscheidet nicht über zivilrechtliche Verhältnisse (§ 54 Abs. 1 V PBG). 3.2 3.2.1 Die Beschwerdeführerin beantragt eine Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz, damit diese die Frage der Qualifikation des H.________-wegs in ihre Entscheidung miteinbeziehe. Sie macht geltend, der H.________-weg sei zwingend einer Strassenkategorie zuzuordnen, da im Falle einer Urteil V 2020 12 15