22 Abs. 3 RPG). Gemäss § 11 des Strassenreglements der Gemeinde Steinhausen (StR) verfügt ein Grundstück über eine verkehrsmässig genügende Erschliessung, wenn die Zufahrt den gemeindlichen Vorschriften entspricht und die Rechtslage und der Ausbau gesichert sind. Gemäss § 44 PBG bedarf einer Bewilligung der zuständigen Gemeindebehörde, wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will. Das Baugesuch leitet das Baubewilligungsverfahren ein (§ 46 Abs. 1 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz, V PBG; BGS 721.111). Die Baubehörde prüft das Baugesuch auf die Übereinstimmung mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts.