3. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Frage, ob der Regierungsrat Recht verletzt hat, indem er die Beschwerde von A.________ (fortan: Beschwerdeführerin) abgewiesen hat. Konkret muss neben der Behandlung der formellen Rügen also eruiert werden, ob die Baubewilligung für das Gesuch ST-2018-136 zu Recht erteilt worden ist. Hauptstreitpunkt ist dabei im weitesten Sinn das Thema "Erschliessung".