Der H.________-weg müsse gemäss § 17 StR die für die betreffenden Strassenkategorien (§§ 18 ff. StR) geltenden Vorschriften erst bei einem Ausbau der Strasse einhalten. Vorliegend sei jedoch kein Ausbau der Strasse geplant und der H.________-weg genüge im vorliegend interessierenden Bereich den Anforderungen an die Erschliessung des Baugrundstücks. Entsprechend bestehe keine Pflicht zur Erstellung eines Trottoirs von 2 m selbst für den Fall, dass der H.________-weg formell als Erschliessungsstrasse qualifizieren würde. Das vorliegende Bauprojekt halte den Strassenabstand von 4 m klarerweise ein.