Es könne nicht genügen, wenn einzig eine genügende Erschliessung der Bauparzelle gewährleistet sei, vielmehr sei die Funktion des H.________-wegs insgesamt in die Betrachtungen miteinzubeziehen. Entweder qualifiziere der H.________-weg insgesamt als Erschliessungsstrasse. In diesem Fall sei entlang seiner ganzen Länge ein durchgehendes Trottoir zu fordern, auch entlang oder vielmehr über GS F.________. Oder aber der H.________-weg qualifiziere nicht als Erschliessungsstrasse;