Urteil V 2020 12 7 mehreren Verfahren Überschneidungen bestehen würden. Vorliegend stehe die angefochtene Baubewilligung in Konkurrenz zur Qualifikation des H.________-wegs als Erschliessungsstrasse. Die Gemeinde stelle sich auf den Standpunkt, dass es sich beim H.________-weg um eine Erschliessungsstrasse handeln sollte. Diesfalls wäre aber gemäss gemeindlichem Strassenreglement auf einer Seite des H.________-wegs ein Trottoir mit einer Breite von mind. 2 m zu erstellen. Es wäre naheliegend, dieses Trottoir aufgrund der örtlichen Gegebenheiten über GS F._____